- 6415 -

1340. März 1. Oppeln (act. et dat. in Opol in domo habitacionis . . domini Andree subcustodis et vicarii eccl. Opoliensis).

kal. Marcii.

Der kaiserl. Notar Predslaus, Sohn des weil. Bronko v. Sedlezc, bek., daß in s. u. der unten gen. Zeugen Gegenwart Herr Andreas, Subkustos u. Vikar der Kirche zu Oppeln, über sein Vermögen testamentarisch in folgender Weise verfügt hat: Zu seinem Seelenheil schenkt er den Vikaren der Oppelner Kirche 1 Mk. Gr. gewöhnl. Währung; desgl. vermacht er 1 Mk. Gr. für sein Leichenbegängnis. Den gen. Vikaren schenkt er ferner 3 Mk. u. der Oppelner Kirche andere 3 Mk. zu Händen des Oppelner Kan. Pacoldus für dessen der dortigen Kirche bereits geleistete Dienste. Der [nicht gen.] Matrone, die ihm diente, bestimmt er 2 Mk. Gr. u. für den Altar des hl. Michael und dessen jedesmaligen Rektor zwei Fleischbänke, die er in Oppeln für sein Geld erworben hatte u. in denen jetzt Jakob, Sohn des weil. Conrad gen. Tafroth, u. Nikolaus, Sohn des Arnold v. Lewin, stehen, ferner [für denselben Altar] ein Meßbuch (librum missalem) u. eine Kasel (casulam), die er für sein Geld gekauft hatte. Testamentsvollstrecker sollen die Vikare der Oppelner Kirche Peregrinus u. Cristanus sein, die auch sein Haus im Einvernehmen mit den Herren Symon, Dechant, u. Johannes, Kustos der Oppelner Kirche, als gleichsam Ober-Testamentsvollstreckern, vkfen sollen. Nach Bezahlung aller obiger Vermächtnisse sollen die Testamentsexekutoren vom etwaigen Überschuß einen ewigen Zins kaufen u. an seinem Anniversar derart teilen, daß einen Teil der Oppelner Kirchenbaufonds (fabrica), den andern aber die dortigen Vikarien erhalten.

Z.: Die Herren Symon, Dechant, Johannes, Kustos, Syfridus u. Dobrosius, Oppelner Vikare, die bei der Wahl des Peregrinus [zum Testamentsvollstrecker] zugegen waren, u. die Oppelner Bürger Nikolaus gen. Gurfleys u. Helmann d. Bäcker.


Bresl. Staatsarch. Rep. 107 Urk. Kollegiatstift Oppeln Nr. 15. Orig. Perg., Notariatsinstrument mit dem Signum des Notars. Agf. bei Heyne, Gesch. d. Bistums Breslau, Bd. I, S. 836.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.